Mit dem Koalitionsvertrag der Bundesregierung wurde vereinbart, das Gebäudeenergiegesetz zu modifizieren (konkret im Eckpunktepapier vom 24.02.2026: Das Heizungsgesetz wird abgeschafft. Die bürokratischen und kleinteiligen Regelungen der mit der Novelle 2023 eingefügten §§ 71 – 71p sowie der § 72 des GEG werden gestrichen.). Im Juli 2026 wurde das neue Gesetz im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Die ersten Änderungen gelten bereits seit August 2026 im Hinblick auf Regelungen beim Einbau neuer Heizungen und die Berücksichtigung Erneuerbarer Energien. Ganz wesentliche Neuerungen treten ab dem 01.01.2027 in Kraft, da sich hier u.a. die Referenztechnik für zu errichtende Wohn- und Nichtwohngebäude ändert und weiterhin die neue DIN/TS 18599, DIN 4108-2 und 4108-3 zu berücksichtigen sind. Und auch in den Folgejahren kommen eine Reihe an Neuerungen auf planende und ausführende Personen zu.
Konkret ergeben sich mit diesem Gesetz Regelungen zur Ermittlung von Treibhausgasemissionen für zu errichtende Gebäude ab 2028 für zu errichtende Gebäude mit einer Nutz-fläche von mehr als 1000 m² und ab 2030 für alle zu errichtenden Gebäude mit Einbezug der Materialität und von Komponenten.
Im Seminar werden folgende Inhalte behandelt:
OWL, Rheda-Wiedenbrück
19.02.2027
Stefan Horschler
Dipl.-Ing. Architekt
Büro für Bauphysik, Hannover
08.02.2027
155,- € zuzüglich Mehrwertsteuer, einschl. Unterlagen und Pausenverpflegung
| 09:00 | Begrüßung Dipl.-Ing. Corinna Schumacher | Bau-Tec GmbH & Co. KG |
| 09:05 | Übersicht zu den Anforderungen für zu errichtende Gebäude
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| 10:35 | Kaffeepause |
| 11:00 | Änderung für das Bauen im Bestand insbesondere beim Einbau neuer Heizungen sowie Nachrüstungen für Nichtwohngebäude |
| 12:30 | Mittagspause mit Imbiss |
| 13:15 | Beispielhafte Neuerungen zur DIN/TS 18599 |
| 14:45 | Kaffeepause |
| 15:00 | Ausblick auf die Treibhausbilanz nach DIN SPEC 91606 |
| 16:30 | Ende der Veranstaltung |
Der Antrag auf Anerkennung als Fortbildung für Mitglieder der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen in den Fachrichtungen Architektur, Innen- architektur, Landschaftsarchitektur und Stadtplanung ist bei der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen gestellt.
Die Fortbildung ist von der Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen gemäß § 6 Fort-und Weiterbildungsordnung für beratende Ingenieure (§ 2 Abs. 1 FuWO), Ingenieure (§ 2 Abs. 1 FuWO), saSV für Schall- und Wärmeschutz (§ 2 Abs. 2 FuWO), bauvorlageberechtigte Ingenieure (§ 2 Abs. 2 FuWO), qualifizierte Tragwerksplaner (§ 2 Abs. 2 FnWO) und eingeschränkt Bauvorlageberechtigte mit 8 Fortbildungspunkten anerkannt.
Die Fortbildung wird für die Verlängerung der Eintragung in der Energieeffizienz-Expertenliste mit 8 Unterrichtseinheiten (Wohngebäude), 8 Unterrichtseinheiten (Nichtwohngebäude) und 8 Unterrichtseinheiten (Energieaudit DIN 16247/Contracting) angerechnet.
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