Bauen im Bestand

die zweite Chance zur Realisierung nachhaltiger Gebäudekonzeptionen

Bauen im Bestand ist in vielerlei Hinsicht ein Beitrag zur Nachhaltigkeit. Gleichzeitig verursachen gerade Bestandsgebäude hohe CO2-Emmissionen durch die thermische Konditionierung. Aber auch im Lichte gestiegener Energiekosten konzentrieren sich vielerorts Aktivitäten zur Reduktion der Energieverbräuche. Sollen weiterhin die ehrgeizigen Ziele zur Reduktion klimaschädigender Einflüsse und die Realisierung eines nahezu klimaneutralen Gebäudebestands bis 2045 in Deutschland erreicht werden, müssen sich Aktivitäten zur Umsetzung von Energieeinsparmaßnahmen im Bausektor verstärkt auf den Gebäudebestand konzentrieren.

Es gilt hierbei ganzheitliche Betrachtungen anzustellen, da ein nicht unwesentlicher Energieaufwand bereits in den Baustoffen selbst gebunden ist und bei einem Rückbau i.d.R. nicht mehr bestimmungsgemäß genutzt wird. Diese Fragestellungen sind nicht nur für die bereits verbauten Materialien, sondern auch für neue Baustoffe in bestehenden Gebäuden relevant.

Das Seminar erläutert die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und der neuen „Bundesförderung effizienter Gebäude“ (BEG). Neben den energetischen Folgen werden auch die feuchteschutztechnischen Konsequenzen erläutert. Gleichzeitig werden im Seminar verschiedene Nachhaltigkeitskriterien aufgegriffen und deren Anwendung be-schrieben.

  • Einführung in die Nachhaltigkeitsbewertung bestehender Gebäude
  • Bedingte Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes für das Bauen im Bestand, Einbau neuer Heizungen und Einhaltung der Anforderungen an den Pflichtanteil Erneuerbarer Energien, Nutzungsänderungen, Ausnahmen und Be-freiungen, Erweiterungen und Ausbau bestehender Gebäude, Energieausweise
  • Energetische Anforderungen und Förderungen durch die neue „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“:
    • Einzelförderungen insbesondere mit dem Sonderfall „Innendämmung“
    • Effizienzhausförderungen und das Fördersegment zur Nachhaltigkeitsbewer-tung (NH)
  • Wärmebrücken im Altbau, Möglichkeiten zur Minimierung – energetische und feuchteschutztechnische Konsequenzen

Standort

OWL, Rheda-Wiedenbrück

Termine

17.04.2026

Referent(en)

Stefan Horschler

Dipl.-Ing. Architekt
Büro für Bauphysik, Hannover

Anmeldeschluss

13.04.2026

Teilnahmegebühr

155,- € zuzüglich Mehrwertsteuer, einschl. Unterlagen und Pausenverpflegung

Programm:

09:00 Begrüßung
Dipl.-Ing. Corinna Schumacher | Bau-Tec GmbH & Co. KG
09:05 Einführung in die Nachhaltigkeitsbewertung bestehender Gebäude
10:35 Kaffeepause
11:00 Bedingte Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes für das Bauen im Bestand, Einbau neuer Heizungen und Einhaltung der Anforderungen an den Pflichtanteil Erneuerbarer Energien, Nutzungsänderungen, Ausnahmen und Befreiungen, Erweiterungen und Ausbau bestehender Gebäude, Energieausweise
12:30 Mittagspause mit Imbiss
13:15 Energetische Anforderungen und Förderungen durch die neue „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“:

  • Einzelförderungen insbesondere mit dem Sonderfall „Innendämmung“
  • Effizienzhausförderungen und das Fördersegment zur Nachhaltigkeitsbewertung (NH)
14:45 Kaffeepause
15:00 Wärmebrücken im Altbau, Möglichkeiten zur Minimierung – energetische und feuchteschutztechnische Konsequenzen
16:30 Ende der Veranstaltung

Zusatzinfos:

Der Antrag auf Anerkennung des Seminars von der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen als Fortbildung für die Mitglieder der Architektenkammer Nord-rhein-Westfalen in den Fachrichtungen Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur und Stadtplanung ist gestellt.
Der Antrag auf Anerkennung der Fortbildung von der Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen gemäß § 6 Fort-und Weiterbildungsordnung für beraten-de Ingenieure (§ 2 Abs. 1 FuWO), Ingenieure (§ 2 Abs. 1 FuWO), saSV für Schall- und Wärmeschutz (§ 2 Abs. 2 FuWO), öbuvSV in diesem Sachgebiet (§ 2 Abs. 2 FuWO) und bauvorlageberechtigte Ingenieure (§ 2 Abs. 2 FuWO) ist gestellt.
Die Fortbildung wird für die Verlängerung der Eintragung in der Energieeffizienz-Expertenliste mit 8 Unterrichtseinheiten (Wohngebäude), 8 Unterrichtsein-heiten (Nichtwohngebäude) und 8 Unterrichtseinheiten (Energieaudit DIN 16247/Contracting) angerechnet.

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