Seit einiger Zeit steht insbesondere der Wohnungsbau unter einem starken Kosten-druck. Investoren beklagen hohe Zinsen, geringe staatliche Fördermittel und die allgemeine Kostensteigerung vor allem im der haustechnischen Gebäudeausrüstung (Kostengruppe 400). Ferner wird auch die „Regelungswut“ bemängelt und hierbei das energetische Anforderungsprofil als Kostentreiber vermutet. In der Tat sind es komplexe Zusammenhänge und Wechselwirkungen, die sich nicht immer durch einfache Rezepte lösen lassen.
Energetische Anforderungen können sehr wohl erhebliche Konsequenzen auf die Inves-titionskosten haben – aber auch und vor allem auf die Folgekosten aus Betrieb, War-tung und Instandhaltung. Seit dem 1.1.2023 werden die energiesparrechtlichen Anforde-rungen bezogen auf den Jahres-Primärenergiebedarf im Gebäudeenergiegesetz um rund 25 % verschärft. Im Lichte reduzierter Fördergelder, gestiegener Zinsen und ge-stiegener Materialkosten suchen Auftraggeber und Planer händeringend nach Möglich-keiten zur kostengünstigen Umsetzung der Anforderungen.
Sollen frühzeitig Kosten für die spätere Umsetzung minimiert werden, müssen die verschiedenen Stellschrauben für die kostengünstige Umsetzung im energetischen Nachweis bekannt sein. So ist es schon bei Wettbewerbsverfahren hilfreich, Grund-lagen der energetischen Bewertung aus dem jeweiligen Nachweiskontext zu kennen: Versäumnisse sind später oftmals nur kostenintensiv zu kompensieren. Welche Rolle spielen solare Wärmegewinne? Welche Bedeutung hat der Dämmstandard und Wärmebrücken? Inwieweit sind ist der Dämmstandard auch relevant für das Lüftungs-konzept? Kann auf apparative Lüftung verzichtet werden? Welche Wärmeversorgungs-systeme wirken sich auf die Energiebilanz einerseits und die Folgekosten andererseits aus? Aus den nachweistechnischen Zusammenhängen werden im Seminar die verschiedenen Wechselwirkungen zwischen Gebäudeplanung und energetischem Nachweis aufgezeigt.
Folgende Schwerpunkte werden behandelt:
Der Antrag auf Anerkennung des Seminars als Fortbildung für die Mitglieder der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen in den Fachrichtungen Architektur und Innenarchitektur ist gestellt.
Der Antrag auf Anerkennung des Seminars bei der Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen gemäß § 6 Fort-und Weiterbildungsordnung für beratende Ingenieure (§ 2 Abs. 1 FuWO), Ingenieure (§ 2 Abs. 1 FuWO), saSV für Schall- und Wärmeschutz (§ 2 Abs. 2 FuWO), öbuvSV in diesem Sachgebiet (§ 2 Abs. 2 FuWO) und bauvorlageberechtigte Ingenieure (§ 2 Abs. 2 FuWO) ist gestellt.
Der Antrag auf Anerkennung des Seminars als Fortbildung für die Verlängerung der Eintragung in der Energieeffizienz-Expertenliste ist gestellt.
OWL, Rheda-Wiedenbrück
09.04.2025
Stefan Horschler
Dipl.-Ing. Architekt
Büro für Bauphysik, Hannover
31.03.2025
165,- € zuzüglich Mehrwertsteuer, einschl. Unterlagen und Pausenverpflegung
09:00 | Begrüßung |
09:05 | Übersicht von Fördermöglichkeiten im Neubau seit 01.10.2024 Städtebauliche Rahmenbedingungen, Kompaktheitsgrad und Orientierung des Gebäudes |
10:35 | Kaffeepause |
11:00 | Klimagerechter Gebäude- und materialgerechter Fassadenentwurf |
12:30 | Mittagspause mit Imbiss |
13:15 | Wärmedämmung und Wärmebrückenoptimierung |
14:45 | Kaffeepause |
15:00 | Lüftung und Wärmeversorgung – Auswirkungen auf Kosten und Nutzen |
16:30 | Ende der Veranstaltung |
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