Die 2. Änderungsnovelle zum Gebäudeenergiegesetz und Neuerungen der BEG
Am 1.1.2024 ist die zweite Änderungsnovelle zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft treten. Mit dieser Gesetzesnovelle ergeben sich vor allem Änderungen beim Einbau neuer Heizungen. Wesentlich dürfte im Einzelfall der auch für Bestandsgebäude beschriebene Pflichtanteil erneuerbarer Energien von 65 %. Daneben werden Anforderungen für die Erweiterung von Nichtwohngebäuden verändert.
Weiterhin gilt die bereits 2023 beschriebene Verschärfung um 25 % für den Jahres-Primärenergiebedarf für Wohn- und Nichtwohngebäude. Für Planer und Investoren werden Stellschrauben zur kostengünstigen Umsetzung wichtiger denn je.
Seit 2022/2023 wurden eine Reihe von Änderungen zur Bundesförderung für Effiziente Gebäude (BEG) vorgenommen. Für zu errichtenden Wohn- und Nichtwohnungsbau gibt es eine Förderung zum Klimafreundlichen Neubau und ein hierfür erforderlicher Effizienzhausniveau 40-Standard. Im Altbau gibt es einen neuen Förderbestand eines „Worst-Performance-Building“.
Im Seminar werden wesentliche Planungs- und Ausführungskonsequenzen vorgestellt und anschaulich an praktischen Beispielen erläutert.
Folgende Aspekte werden unter anderem im Seminar behandelt:
OWL, Rheda-Wiedenbrück
Seminar E1 am 19.03.2024
Seminar E1 am 08.03.2024
150,- € zuzüglich Mehrwertsteuer, einschl. Unterlagen und Pausenverpflegung
09:00 | Begrüßung |
09:05 | Übersicht der Neuerungen der 2. Änderungsnovelle des GEG |
10:35 | Kaffeepause |
11:00 | Folgen für den Neubau und Folgen für den Altbau |
12:30 | Mittagspause mit Imbiss |
13:15 | Übersicht der Förderungen im Neubau (Klimafreundlicher Neubau) |
14:45 | Kaffeepause |
15:00 | Übersicht der Förderungen im Altbau |
16:30 | Ende der Veranstaltung |
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